Der Oldtimer als Weltkulturerbe

Oltimer VW Käfer

Wegen einiger Gesetzesänderungen bezüglich neuer Abgasnormen und dem stetigen Fortschritt der Elektromobilität fürchten viele Oldtimerbesitzer die kommenden Jahre. Schon 2020 soll eine neue Abgasverordnung, die “Euro 6d”, in Kraft treten. Die Abgaswerte wurden weiter heruntergeschraubt und aktuell erfüllen dies nur ganz wenige Automobile. Auch kommt 2020 die “Abgasstufe 5” für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Baumaschinen. Jeder Traktor oder Mähdrescher muss dann ebenfalls über einen Partikelfilter verfügen.

Schon zuvor, im Jahr 2018, gab es eine Anpassung dieser Abgasnorm. Diesel- und auch Benzinfahrzeuge verfügen zwingend über Partikelfilter. Fahrzeuge, die diese Norm nicht erfüllen, werden in manchen Ländern teilweise aus urbanen Gebieten verbannt – sogenannte “Umweltfahrverbote”, wie sie in vielen deutschen Städten bereits eingeführt wurden.

Historische Kraftwagen und Krafträder


Viele Oldtimerfreunde machen sich daher zurecht große Sorgen um den Fortbestand ihrer geliebten Vierräder. Gab es auch hier schon im Jahr 2017 die 35. Novelle zum KFG, die mit Anfang 2018 in Kraft trat. Fahrzeuge mit historischer Zulassung müssen ab 01.01.2018 bei jeder Überprüfung “fahrtenbuchähnliche Aufzeichnungen” vorlegen, denn mit einem historisch zugelassenen Fahrzeug dürfen pro Jahr nur 120 Tage für Kraftwagen und 60 Tage für Krafträder gefahren werden. Dafür gibt es Vorteile bei der Versicherung und den Abgasnormen. 

Ab dem Jahr 2020 wird es allerdings für Oldtimer, die keine historische Zulassung besitzen, wohl schwer bis unmöglich in Städte mit “Umweltfahrverboten” einzufahren. Sie werden vermutlich schlichtweg ausgesperrt und die nette Oldtimer-Ausfahrt endet an der Stadtgrenze.

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Immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe


Um die automobile Kultur auch zukünftigen Generationen erhalten zu können, wurde im Jahr 2015 die „Initiative Automobile Kultur e.V.“ (IAK) mit dem Ziel gegründet, die Anerkennung der automobilen Kultur als immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe zu erlangen. Die Anerkennung kann dazu beitragen, historische Fahrzeuge als Teil des Straßenverkehrs auf unseren Straßen zu erhalten und den Fortbestand der gelebten Tradition zu sichern. 

Leider scheiterte der erste Antrag im Jahr 2016. Für einen Neuantrag wurde sämtliches Material neu aufgearbeitet und Schwächen lokalisiert. Es wird also weiterhin fieberhaft daran gearbeitet, dass historische Fahrzeuge in das “Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes” gestellt werden.

Quellennachweis: auto-motor-und-sport.de; agrarheute.com; 
extrajournal.net; iak-ev.de
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