Die Entwicklung des Datenschutzes

Justitia
Photo: Gordon Johnson, Pixabay;

Aktuell herrscht viel Aufregung rund um den Rechtsanwalt Mag. Marcus Hohenecker, der im Namen seiner Mandantin Frau Eva Zajaczkowska zigtausende Abmahnungen an Webseitenbetreiber versendet hat, da die betroffenen Webseiten den Service Google Fonts benutzen. Beim Abrufen dieser Schriften (Fonts) werden einige Daten, wie beispielsweise die IP-Adressen der Nutzer an Google weitergeleitet und damit in ein Drittland transferiert und dort auch gespeichert. Und dies ist laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ohne Zustimmung des Nutzers nicht in Ordnung. 

In Deutschland gibt es dazu bereits ein Urteil des Landesgerichts München (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) wegen der unerlaubten Weitergabe der IP-Adresse des Nutzers an Google. Der Beklagte wurde verurteilt und musste an den Kläger 100,00 € zuzüglich Zinsen an Schadensersatz bezahlen. In Österreich gibt es bis dato kein derartiges Urteil. 

Es begann in Amerika

Wie vieles begann auch der Datenschutz in den USA. Ausgangspunkt waren die Pläne der US-Regierung unter John F. Kennedy Anfang der 1960er-Jahre. Diese besagten, ein nationales Datenzentrum zur Verbesserung des staatlichen Informationswesens einzurichten. Eine weitere große Rolle bei der Datenschutzdebatte spielte dabei das bereits im Jahre 1890 von Samuel D. Warren entwickelte “Right to Privacy”. Demnach stehe jedem Individuum das Recht zu, frei über die Mitteilung seiner “Gedanken, Meinungen und Gefühle” gegenüber anderen zu entscheiden. 

Ein Vorläufer des Datenschutzes war wohl auch schon das Persönlichkeitsrecht der Kirche. Seit 1215 nach Christus wurde beispielsweise das Beichtgeheimnis im Kirchenrecht verankert. Für diesen Bereich der römisch-katholischen Kirche ist heute das weltweit kirchliche Gesetzbuch “Codex Iuris Canonici” gültig.

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Europa diskutierte 

Auch in Europa berichtete man in den Sechzigerjahren über die amerikanische Debatte rund um John F. Kennedy. So entstand vermutlich auch der Begriff “Datenschutz”, der als Übersetzung für “Privacy” (Persönlichkeitsrecht) herangezogen wurde. Die Begrifflichkeit ist allerdings etwas irreführend, es sollen ja nicht die Daten geschützt werden, sondern die Menschen. 

1970 verabschiedete das deutsche Bundesland Hessen das weltweit erste Datenschutzgesetz. Daraufhin folgte im Jahre 1977 das deutsche Bundesdatenschutzgesetz, welches den Schutz personenbezogener Daten und die Einführung eines Datenschutzbeauftragten zur Aufgabe hatte.

Österreich installierte das erste Datenschutzgesetz im Jahre 1978 und führte damit gleichzeitig eine Datenschutzkommission ein. Österreich war damit einer der ersten europäischen Staaten mit einer eigenen Behörde für Datenschutz. Die Datenschutzkommission wurde im Jahre 2012 durch die Datenschutzbehörde abgelöst.

Moderne Datenschutzbestimmungen

Im Jahre 1995 wurde die Europäische Datenschutzrichtlinie eingeführt, welche in den Jahren 2001 und 2006 novelliert wurde. Eine letzte Novelle erfolgte im Juli 2009. Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 wurde das bisherige Datenschutzgesetz großteils verdrängt. 

Der Datenschutz wird in den letzten Jahren bis an die Spitze getrieben, man möchte fast sagen, übertrieben. An allen Ecken und Enden in unserem Leben lauern plötzlich die Gefahren des Datenschutzes und die Abmahnungen und Urteile gleichen fast jenen von Schwerverbrechern. Seien Sie als Unternehmer diesbezüglich besonders achtsam und prüfen Sie die DSGVO in Ihrem Unternehmen regelmäßig. 

Quellennachweise: dejure.org; de.wikipedia.org; dsb.gv.at
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