Der Unterschied zwischen Friseur und Barbier

Friseursalon, Barbershop
Photo: Hair Spies, Unsplash;

Das Handwerk des Barbiers ist schon seit rund 3500 Jahren bekannt. Schon im alten Ägypten gab es Barbiere, die ausschließlich für die Rasur der Körperbehaarung zuständig waren. Später gab es im alten Griechenland dann die ersten urkundlich erwähnten Barbiersalons und auch im alten Rom erfreuten sich die Männer über die meisterhafte Haarpflege. Damen mussten sich zur damaligen Zeit ihre Haare selber formen und pflegen.

Die Aufteilung der Gewerbe

Im Mittelalter war der Barbier oder Bader nicht mehr nur für die Frisuren der Herren zuständig, er war auch im Bereich der allgemeinen Körperpflege und Wundheilung tätig geworden. Sie führten beispielsweise das damals sehr beliebte Schröpfen, Aderlässe und Klistiere durch. Auch wenn es Probleme mit den Zähnen gab, war zur damaligen Zeit noch der Barbier dafür zuständig. 

Bis ins 20. Jahrhundert hatten die Barbiere also unzählige Aufgaben, die im Laufe der Zeit in mehrere Gewerbe aufgeteilt wurden. Durch den Fortschritt in der Medizin übernahmen die medizinischen Aufgaben mehr und mehr ausgebildete Ärzte. Aus den damaligen “Badern” entstanden die heutigen Heilberufe und die Barbiere spezialisierten sich auf die Haarpflege und die Perückenmacherei. Nach und nach entstand der Beruf des Friseurs. 

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Der Unterschied zwischen Friseur und Barbier

Bei den Bezeichnungen “Friseur” und “Barbier” handelt es sich um dieselben Berufe, die sich lediglich durch das Leistungsangebot unterscheiden. Gesellschaftlich gesehen sind also Barbiere reine Herrenfriseure. Dass in derlei Einrichtungen allerdings Damen keinen Zutritt haben, ist veraltet und längst nicht mehr so.  

In Österreich und Deutschland unterliegt das Gewerbe der “Friseure und Perückenmacher (Stylisten)der Meisterpflicht (reglementiertes Gewerbe). Ob sich das Unternehmen nun Friseursalon oder Barbiersalon nennt, ist dabei völlig unbedeutend. Demnach unterscheiden sie die beiden Berufsbezeichnungen weder in Qualität noch im Preis.

Schwarze Schafe mit Dumpingpreisen

Aufgrund einer Lockerung der österreichischen Gewerbeordnung im Jahre 2003, ist es nun auch möglich, einen Betrieb mit eingeschränkter Gewerbeberechtigung zu führen. Ebenso ist dies in Deutschland, dort gibt es nämlich eine Ausnahmeregelung in der Handwerksordnung. Barbiere mit eingeschränkter Gewerbeberechtigung dürfen allerdings nur den “klassischen Herrenhaarschnitt” und die “Bartpflege” anbieten.

Derartige Gewerbe unterliegen also nicht mehr der Meisterpflicht, was freilich seit Jahren für Unmut in der heimischen Friseurzunft sorgt. Hinzu kommen noch die ungeheuren Dumpingpreise, die von so manchem selbsternannten Barbier angeboten werden. Haarschnitte und Bartpflege sind dort teilweise unter 15,- € erhältlich. Darunter leidet allerdings dann auch die Qualität des Service, denn hier handelt es sich oftmals um ein regelrechtes “Haarscheren” im Akkord. Von einer Frisur kann dabei kaum die Rede sein.

Quellenangaben: usp.gv.at; deutsche-handwerks-zeitung.de; wienerzeitung.at; wko.at
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