Die bekannteste Frau der Automobilgeschichte ist zweifelsohne Bertha Benz. Sie unternahm im Jahre 1888 mit dem “Benz Patent-Motorwagen Nummer
Samstag, 30. September 2023
Im Kaiserreich Österreich oblag es den landesgesetzlichen, straßenpolizeilichen Regelungen der einzelnen Kronländer, ob ein Fahrzeug auf der rechten oder linken Fahrbahn gelenkt wurde. So lenkte man sein Fahrzeug in Dalmatien, Kärnten, Tirol und Vorarlberg auf der rechten Seite, in Böhmen, Bukowina, Galizien, Krain, Mähren, Niederösterreich mit Wien, Oberösterreich, Salzburg, Schlesien, Steiermark und den Komitaten der ungarischen Krone links. Ab dem Jahre 1915 wurde generell auf Linksverkehr umgestellt, der auch in Deutschösterreich beibehalten wurde.
Verwirrung in der Republik Österreich
Nun hatte man eine einheitliche Lösung gefunden, die war jedoch nicht perfekt. Unzählige Länder wurden damit quasi “umgepolt” und das führte wiederum zu viel Verwirrung. So begannen die Länder oftmals selbst zu entscheiden und die Mehrheit tendierte zur Rechtsfahrordnung. Vehementester Widerstand gegen eine Änderung kam aus der Stadt Wien, denn hier war dies aufgrund der Straßenbahnlinien immer mit sehr viel Aufwand verbunden. 1929 endlich rang sich das Parlament durch, in dieser Sache reinen Tisch zu machen. Das Bundesgesetz vom 20. Dezember 1929 legte zwar mit Wirkung vom 1. Dezember 1932 das Rechtsfahrgebot für ganz Österreich fest, es wurde jedoch nie umgesetzt. Zu jener Zeit hatte man andere, viel wichtigere Probleme, um die es sich zu kümmern galt.
Man überließ also wieder den Ländern diese Regelung und das Ergebnis war ein zweigeteiltes Österreich, zumindest in Sachen Fahrbahnnutzung. Der Westen folgte dem neuen Beschluss, der Osten nicht. Der Umstand, dass der Rechtsverkehr in der Steiermark früher eingeführt wurde als in Niederösterreich, übte, wie der Maler Franz Breiter aus Neunkirchen in seiner Biografie erzählt, einen besonderen Reiz aus: „Wir Freunde machten uns einen Spaß daraus, mit dem Fahrrad auf den Semmering zu fahren, um das Gefühl auszukosten, auf der Passhöhe, wo die Landesgrenze verläuft, einfach die Seiten zu wechseln und von der linken auf der rechten Seite weiterzufahren.“
Der Anschluß Österreichs
Auf dem Kontinent fuhr also nur mehr Österreich, Ungarn, die Tschechoslowakei und Schweden auf der linken Seite, wobei die Tschechoslowakei und Schweden jeweils schon Änderungsbeschlüsse gefasst hatten. In Schweden wurde dieser übrigens erst im Jahre 1967 (!) umgesetzt.
Der Anschluss an das Nazi-Deutschland beschleunigte auch die Änderung der Regeln für den Straßenverkehr. Mit der Rechtsfahrordnung wurden auch andere, seit Anfang 1938 in Deutschland geltende Verkehrsvorschriften übernommen. Die Einführung der reichsdeutschen Straßenverkehrsordnung verfügte mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1938 das Rechtsfahrgebot mit einigen ausgenommen Gebieten. Am 19. September wurde dann das Rechtsfahrgebot in den noch im Linksverkehr verbliebenen Gebieten umgesetzt.
Quellennachweise: sn.at; graz.radln.net;
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[…] Dazu ein Verweis auf „Linksverkehr in Österreich“: „Ab dem Jahre 1915 wurde generell auf Linksverkehr umgestellt, der auch in Deutschösterreich beibehalten wurde.“ Das dauerte seine Weile und war auf dem Terrain Österreichs erst viel später umfassend geregelt: „Die Einführung der reichsdeutschen Straßenverkehrsordnung verfügte mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1938 das Rechtsfahrgebot mit einigen ausgenommen Gebieten.“ [Quelle] […]